Die richtige Formulierung lautet:
Für Sie als Geschädigten treten keine Kosten auf.
Die Abrechnung erfolgt durch die Abtretungserklärung mit der gegnerischen Versicherung über eine Verrechnungsstelle. Auf die Forderung der Vorkasse verzichten wir im Haftpflichtschadenfall üblicherweise.
Diese Frage hören wir immer wieder. Häufig werden Geschädigte mit dieser Aussage von den geschulten Mitarbeitern der Versicherungen verunsichert, um doch noch die Kosten für das Gutachten einzusparen.
Fakt ist: Ein Gutachten kostet Geld. Wenn die Schuldfrage geklärt ist und Sie Geschädigte(r) sind, muss die Versicherung diese Kosten im anerkannten Rahmen übernehmen.
Nein, das müssen Sie nicht!
Wählen Sie einen qualifizierten KFZ-Gutachter, dem Sie Ihren Schaden anvertrauen möchten.
Sie haben das Recht dazu.
Die von vielen Versicherungen geforderte Qualifikation gemäß VDI 5900 Blatt 2 als KFZ-Sachverständiger erfülle ich.
Montag bis Freitag:
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Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen!
Persönlicher Ansprechpartner
KFZ Sachverständiger
Steffen Weh-Schuldt
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