Die richtige Formulierung lautet:
Für Sie als Geschädigten treten keine Kosten auf.
Die Abrechnung erfolgt durch die Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung. Auf die Forderung der Vorkasse verzichten wir im Haftpflichtschadenfall üblicherweise.
Diese Frage hören wir immer wieder. Häufig werden Geschädigte mit dieser Aussage von den geschulten Mitarbeitern der Versicherungen verunsichert, um doch noch die Kosten für das Gutachten einzusparen.
Wir versichern Ihnen: Wenn die Schuldfrage geklärt ist und Sie Geschädigte(r) sind, muss die Versicherung unsere Kosten übernehmen.
Nein, das müssen Sie nicht! – Wählen Sie den KFZ-Gutachter, dem Sie Ihren Schaden anvertrauen möchten.
Sie haben das Recht dazu.
Montag bis Freitag:
ab 08:30 Uhr 0170 – 94 777 58
Vor-Ort-Service in ganz Norddeutschland
Als mobiler KFZ-Gutachter für Sie im Einsatz.
Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen!
Persönlicher Ansprechpartner
KFZ Sachverständiger
Steffen Weh-Schuldt
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