Kosten

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Kosten

Ist das Gutachten kostenlos?

Die richtige Formulierung lautet:
Für Sie als Geschädigten treten keine Kosten auf. 

Die Abrechnung erfolgt durch die Abtretungserklärung mit der gegnerischen Versicherung über eine Verrechnungsstelle. Auf die Forderung der Vorkasse verzichten wir im Haftpflichtschadenfall üblicherweise.

Bleibe ich auf den Gutachterkosten sitzen?

Diese Frage hören wir immer wieder. Häufig werden Geschädigte mit dieser Aussage von den geschulten Mitarbeitern der Versicherungen verunsichert, um doch noch die Kosten für das Gutachten einzusparen.

Fakt ist: Ein Gutachten kostet Geld. Wenn die Schuldfrage geklärt ist und Sie Geschädigte(r) sind, muss die Versicherung diese Kosten im anerkannten Rahmen übernehmen.

Muss ich Preise für Gutachten einholen?

Nein, das müssen Sie nicht!

Wählen Sie einen qualifizierten KFZ-Gutachter, dem Sie Ihren Schaden anvertrauen möchten. 

Sie haben das Recht dazu.

Die von vielen Versicherungen geforderte Qualifikation gemäß VDI 5900 Blatt 2 als KFZ-Sachverständiger erfülle ich. 

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Steffen Weh-Schuldt

Montag bis Freitag:
ab 08:30 Uhr 0170 – 94 777 58

Vor-Ort-Service in ganz Norddeutschland

Als mobiler KFZ-Gutachter für Sie im Einsatz.

Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen!